Welche Angaben brauchst du?
- Beginn und Ende der Schicht
- Beginn und Ende des zuschlagsfähigen Nachtzeitfensters
- Dauer und Art der Pause
- Brutto-Stundenlohn und Zuschlagssatz
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Bestimme zuerst die gesamte Schichtdauer – bei einem Ende am nächsten Morgen über Mitternacht hinweg.
- Ermittle anschließend nur die Überschneidung zwischen Schicht und Nachtzeitfenster.
- Ziehe eine unbezahlte Pause von der bezahlten Zeit und den zuschlagsfähigen Stunden ab.
- Multipliziere die verbleibenden Nachtstunden mit Stundenlohn und Zuschlagssatz.
Konkretes Beispiel
- Schicht: 22:00 bis 06:00 Uhr
- Nachtzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr
- Unbezahlte Pause: 30 Minuten
- Stundenlohn: 20 €, Nachtzuschlag: 25 %
- Ergebnis: 7,5 bezahlte Nachtstunden × 20 € × 25 % = 37,50 € Nachtzuschlag. Der Grundlohn beträgt 150 €.
Worauf du achten solltest
- Tarif- oder Arbeitsverträge können andere Nachtzeitfenster und Sätze vorgeben.
- Bei einer bezahlten Pause bleiben Grundlohn und Zuschläge für die Pausenzeit enthalten.
- Sonntags- oder Feiertagszuschläge können sich überschneiden; welche Kombination gilt, hängt von deinen Regeln ab.