Ratgeber Feiertagsarbeit

Feiertagszuschlag bei Nachtschichten: vor und nach 0 Uhr

Eine Nachtschicht kann nur teilweise in einen Feiertag fallen. Deshalb muss die Schicht am Datumswechsel aufgeteilt werden, bevor Feiertagsstunden und weitere Zuschläge berechnet werden.

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Warum Mitternacht entscheidend ist

  • Ein Kalendertag endet um 24:00 Uhr. Beginnt der Feiertag um 00:00 Uhr, zählen grundsätzlich nur die danach liegenden Stunden zum Feiertagszeitraum – sofern deine geltenden Regeln nichts anderes bestimmen.
  • Endet der Feiertag um 24:00 Uhr, gehören die Stunden danach bereits zum Folgetag.

Beispiel: Schicht führt in den Feiertag

  • Schicht: 22:00 bis 06:00 Uhr
  • Feiertag beginnt um 00:00 Uhr
  • Feiertagszeit innerhalb der Schicht: 00:00 bis 06:00 Uhr
  • Bei 30 Minuten unbezahlter Pause verbleiben je nach Lage der Pause bis zu 5,5 zuschlagsfähige Feiertagsstunden.

Beispiel: Schicht startet am Feiertag

  • Beginnt die Schicht am Feiertag um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr, liegen zunächst zwei Stunden im Feiertag. Die Stunden nach 00:00 Uhr gehören zum nächsten Kalendertag.

Sonntag, Feiertag und Pause

  • Überschneiden sich Sonntag und Feiertag, kann je nach Regelung nur der höhere, ein kombinierter oder beide Zuschläge gelten.
  • Eine unbezahlte Pause reduziert im Rechner Grundlohn und alle aktivierten Zuschläge; eine bezahlte Pause bleibt enthalten.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zu diesem Thema

Zählt die ganze Nachtschicht als Feiertagsarbeit?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist zunächst, welcher Teil der Schicht im Feiertagskalendertag liegt.

Was passiert mit Stunden nach 0 Uhr?

Sie gehören zum neuen Kalendertag und werden entsprechend dessen Feiertagsstatus bewertet.

Kann zusätzlich Nachtzuschlag entstehen?

Ja. Nacht- und Feiertagszeit können sich überschneiden; die zulässige Kombination hängt von deinen Regelungen ab.

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