Grundlohn zuerst berechnen
- Gesamtarbeitsstunden × Brutto-Stundenlohn = Grundlohn.
- Die Zuschläge werden anschließend zusätzlich und je Kategorie berechnet.
Formel je Zuschlagsart
- Zuschlagsstunden × Stundenlohn × Zuschlagssatz = Zuschlagsbetrag.
- Beispiel: 40 Nachtstunden × 20 € × 25 % = 200 € Nachtzuschlag.
Überschneidende Stunden
- Eine Stunde kann beispielsweise Nacht- und Sonntagsstunde sein.
- Ob beide Zuschläge gezahlt werden oder nur einer gilt, ergibt sich nicht aus der Mathematik, sondern aus den für dich geltenden Regelungen.
Brutto ist nicht Netto
- Der Rechner addiert Bruttobeträge.
- Steuerfreiheit, Sozialabgaben und tarifliche Besonderheiten werden nicht automatisch bewertet.